Allgemeine Vertragsbedingungen Online
für Zentek GmbH & Co. KG

Gültig ab 01.05.2019

1. GELTUNGSBEREICH

1.1. Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle über das ZENTEK Online-Portal geschlossenen Verträge zwischen der

Zentek GmbH & Co. KG (Amtsgericht Köln, HRA 13559), diese vertreten durch
Zentek Verwaltungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Köln, HRB 26553),
UstID: DE 173 788 828,
als persönlich haftende Gesellschafterin,

und dem als Unternehmer oder Kaufmann auftretenden Kunden.

1.2. Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.

1.3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, wenn ZENTEK ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall und beispielsweise auch dann, wenn ZENTEK in Kenntnis der Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden dessen Leistungen vorbehaltlos annimmt.

2. VERTRAGSSCHLUSS / LAUFZEIT

2.1. Mit der reinen Darstellung und Bewerbung von Leistungen im Online-Portal gibt ZENTEK kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.

2.2. In Bezug auf das Verpackungsgesetz (VerpackG) wird ZENTEK auf Basis

2.2.1. der vom Kunden angegebenen Verkaufsverpackungen (erwartete Jahresmengen)

2.2.2. der vom Kunden eingegebenen persönlichen Daten

2.2.3. der Erklärung des Kunden zum Vertragsabschluss

2.2.4. des unwiderruflichen Geldeingangs auf dem Konto der ZENTEK und

2.2.5. der Bestätigung der Bestellung durch ZENTEK (Ziff. 2.4.) die Rücknahme und Verwertung der Verkaufsverpackungen den Vorgaben des VerpackG entsprechend vornehmen.

2.3. Das Angebot der ZENTEK ist unverbindlich; erst der Kunde gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab.

2.4. Mit der Abgabe eines Elektroaltgerätes durch den Letztbesitzer an einer der von ZENTEK vorgegebenen Rückgabestellen erklärt der Kunde verbindlich, die Leistung der ZENTEK in Anspruch nehmen zu wollen. Wir sind berechtigt, das in dieser Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ZENTEK abzulehnen.

Die Annahme eines Elektroaltgerätes erfolgt unter dem Vorbehalt der ordnungsgemäßen Rückgabe durch den Letztbesitzer. Der Kunde wird über eine nicht ordnungsgemäße Rückgabe durch den Letztbesitzer unverzüglich informiert.

2.5. ZENTEK wird den Zugang der über das Online-Portal abgegebenen Bestellung unverzüglich per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt für sich betrachtet noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.

2.6. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ZENTEK die Bestellung durch eine Annahmeerklärung oder durch den Leistungsbeginn annimmt. ZENTEK speichert den Vertragstext und sendet die Bestelldaten ebenfalls per E-Mail an den Kunden. Die Bestelldaten sind über das Internet geschützt zugänglich.

2.7. Die Beauftragung von Leistungen kann ZENTEK nur ab einem Mindestbestellwert berücksichtigen. Den Mindestbestellwert kann der Kunde den im Online-Portal bereitgestellten Preisinformationen entnehmen.

2.8. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2.9. Das Vertragsverhältnis ist frühestens nach sechs Monaten mit einer Frist von weiteren sechs Monaten kündbar. Nach Ablauf der vertraglichen Mindestlaufzeit beträgt die Kündigungsfrist drei Monate zum Quartalsende.

3. PREISE

Sämtliche Preisangaben im Online-Portal sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN UND AUFRECHNUNG

4.1. Die Zahlung für die Leistung „Verpackungslizenzierung“ erfolgt ausschließlich per Vorkasse zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Vertrags entsprechend dem über das Portal vorgegebenen Bezahlverfahren. Die Zentek GmbH & Co. KG sendet dem Kunden im Nachgang eine Rechnung über die erbrachten Leistungen per E-Mail. Auf eine papierhafte Zustellung wird verzichtet.

4.2. Der Kunde kann den Rechnungsbetrag nach seiner Wahl der Leistung „Rücknahmepflicht der Vertreiber nach § 17 ElektroG“ auf das im Online-Portal angegebene Konto überweisen..

4.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen der ZENTEK aufzurechnen, es sei denn, die Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.

5. LEISTUNGSBEDINGUNGEN UND VORBEHALT DER VORKASSEZAHLUNG

5.1. Im Fall von Leistungen der ZENTEK, die im Zusammenhang mit einer Versendung bzw. Beförderung von Paketen, Päckchen, etc. erbracht werden, sind auch die jeweils einschlägigen Versandbedingungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Versanddienstleisters im Interesse einer sicheren und vertragsgemäßen Leistung ohne Einschränkung zu beachten.

5.2. Bei Aufträgen von Kunden mit Wohn- oder Geschäftssitz im Ausland oder bei begründeten Anhaltspunkten für ein Zahlungsausfallrisiko behält ZENTEK sich vor, erst nach Erhalt der Vorauszahlung zu leisten (Vorkassevorbehalt). Falls ZENTEK von dem Vorkassevorbehalt Gebrauch macht, wird der Kunde unverzüglich unterrichtet. In diesem Fall beginnt die Leistungsfrist mit durchgeführter Zahlung.

6. ENTFALL DER LEISTUNGSVERPFLICHTUNG/p>

6.1. Falls ZENTEK eine bestellte Leistung nach Abschluss eines Vertrags mit dem Kunden nicht oder nicht rechtzeitig erbringen kann, ist ZENTEK berechtigt, sich von der Leistungsverpflichtung zu lösen. ZENTEK ist in diesem Fall verpflichtet, den Kunden unverzüglich über die Nichtleistung zu unterrichten und eine gegebenenfalls erbrachte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten.

6.2. Die Abgabemöglichkeit entfällt oder verschiebt sich bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere Streik und Aussperrung, bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, z. B. Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Annahme bestimmter Elektroaltgeräte, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Abgabemöglichkeit von erheblichem Einfluss sind, sowie im Kriegs- und Katastrophenfall. Dies gilt auch dann, wenn die Umstände bei Erfüllungsgehilfen eintreten. Die Abgabemöglichkeit verzögert sich entsprechend der Dauer derartiger Maßnahmen und Hindernisse. Sollten derartige Ereignisse die Ausführung des Auftrages unmöglich machen, sind wir darüber hinaus berechtigt, nach entsprechender Ankündigung vom Auftrag zurückzutreten, ohne dass den Kunden Schadensersatzansprüche entstehen. Die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden ist Voraussetzung für die Erfüllung durch Zentek. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.

7. HAFTUNG / EIGENTUM

7.1. ZENTEK haftet nicht für Schäden, die durch unvollständige, falsche oder fehlerhafte Angaben, und/ oder Eingabe- und/ oder Übertragungsfehler sowie unbefugte Nutzung durch unberechtigte Dritte im Rahmen der Nutzung des OnlinePortals entstehen.

7.2. Der Kunde verpflichtet sich, ZENTEK alle Schäden zu ersetzen, die durch die unsachgemäße Nutzung des Online-Portals, unvollständige, falsche oder fehlerhafte Angaben und/ oder Eingabe- und/ oder Übertragungsfehler sowie unbefugte Nutzung durch unberechtigte Dritte entstehen und stellt ZENTEK von sämtlichen Ansprüchen Dritter, die darauf mittelbar oder unmittelbar beruhen, frei.

7.3. Die Haftung der ZENTEK in Fällen von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen.

7.4. In allen anderen Fällen haftet ZENTEK nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. Darüber hinaus ist die Haftung der ZENTEK ausgeschlossen.

7.5. Ausgeschlossen sind daher alle weitergehenden Ansprüche des Kunden, insbesondere Ansprüche auf entgangenen Gewinn, auf Ersatz von Schäden aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Vertragsverletzung, auf Ersatzansprüche wegen Verletzung vorvertraglicher Pflichten und aus unerlaubter Handlung sowohl gegen ZENTEK als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.

7.6. Die Haftung der ZENTEK für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und –ausschlüssen unberührt.

7.7. Erfolgt eine Verarbeitung mit ZENTEK nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der abgelieferten Altgeräte zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, ZENTEK nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

7.8. Stellt sich bei der Bearbeitung des Materials unseres Kunden heraus, dass sich dieses nicht in dem üblichen Zustand befindet, sind wir zur Berechnung der ZENTEK daraus entstehenden Mehrkosten berechtigt. Lehnt der Kunde die Übernahme der Mehrkosten ab, ist Zentek berechtigt, die Fortführung des Auftrages abzulehnen und die bis dahin geleisteten Tätigkeiten abzurechnen.

8. GEWÄHRLEISTUNG

8.1. Ist der Käufer Unternehmer, leistet ZENTEK für Mängel zunächst nach eigener Wahl Gewähr.

8.2. ZENTEK ist berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist oder eine andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt.

8.3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.

8.4. Unternehmer müssen ZENTEK offensichtliche Leistungsmängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab der Ablieferung schriftlich anzeigen, anderenfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.

8.5. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.

8.6. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr seit Abgabe.

8.7. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde von ZENTEK nicht.

9. ÄNDERUNGEN PREISE / AGB

9.1. Notwendige Veränderungen unserer eigenen Kalkulation berechtigen ZENTEK zur Abänderung der Angebotspreise, insbesondere, wenn sich von ZENTEK nicht zu vertretende Preiserhöhungen von Materialien, Löhnen oder sonstigen Kostenfaktoren zwischen Angebotsabgabe, Vertragsschluss und Lieferung ergeben.

9.2. ZENTEK hat das Recht, jederzeit und ohne Angabe von Gründen diese AGB anzupassen.

9.3. Der Kunde wird über eine Anpassung der AGB im Zuge seiner Anmeldung zum Online-Portal informiert. Die angepassten AGB werden wirksam, wenn der Kunde ihren Zugang bestätigt. Ohne eine entsprechende Bestätigung ist die Nutzung des Online-Portals für den Kunden untersagt.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden oder eine Lücke haben oder eine solche Lücke während der Gültigkeit der AGB entstehen, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

10.2. Bei mehr als nur unerheblichen Änderungen des auf diese AGB anzuwendenden Rechts werden die Parteien versuchen, innerhalb der jeweils vom Gesetzgeber vorgesehenen Übergangsfristen diejenigen Änderungen vorzunehmen, die erforderlich sind, um die AGB für beide Parteien möglichst unverändert fortzusetzen.

10.3. Nebenabreden wurden nicht getroffen. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch, soweit die Schriftform abbedungen werden soll.

10.4. Neben diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Nutzung des OnlinePortals gelten die jeweiligen Vertrags- und Geschäftsbedingungen anderer Rechtsgeschäfte zwischen ZENTEK und dem Kunden uneingeschränkt.

10.5. Die Nutzung des Online-Portals unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Kollisionsrechts.

10.6. Erfüllungsort für ZENTEK ist der Sitz von ZENTEK.

10.7. Ist der AUFTRAGGEBER Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus der Nutzung des Online-Portals unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Sitz von ZENTEK. Dasselbe gilt, wenn der AUFTRAGGEBER keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. ZENTEK ist abweichend hiervon berechtigt, den AUFTRAGGEBER an seinem allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich in Anspruch zu nehmen.